Unsere Kurse
Unterstützung im Alltag §45a SGB XI
Modul 1 - Betreuung Pflegebedürftiger
- Alterstypische Erkrankungen und Behinderungen, insbesondere Demenz, Immobilität, chronische und psychische Erkrankungen, Altersschwäche
- Grundlagen der Pflege: Möglichkeiten der Aktivierung und Beteiligung bei alltäglichen Aufgaben, Möglichkeiten am Gemeinschaftsleben, Ressourcenorientierung, Biographiegestützte Vorgehensweise
- Umgang mit Hilfsmittel: Beantragung, Genehmigung, Beschaffung, Einsatz
- Notfallhandeln: Vitalzeichen überprüfen, Notruf absetzen, Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Rechtliche Rahmenbedingungen wie Pflegeversicherung, Schweigepflicht, Datenschutz
Modul 2 - Kommunikation und Begleitung
- Kommunikation und Gesprächsführung: Grundlagen, verbale und nonverbale Kommunikation und Grundsätze der Gesprächsführung mit dementiell Erkrankten, Konfliktlösungsstrategien
- Belastungsfaktoren pflegender Angehörigen und deren Selbstfürsorge
- Beratung der Patienten und Angehörigen über die Pflegeangebote vor Ort und andere Betreuungs- und Entlastungsangebote
- Rechtsfragen und Kostenklärung in der Pflege
- Unsere Rolle, Bedeutung und Selbstschutz bei der Arbeit mit Patienten und deren Angehörigen
Modul 3 - Unterstützung in der Haushaltsführung
- Hygiene im Privathaushalt – Grundsätze
- Reinigung und Pflege des Wohnbereichs
- Reinigung und Pflege von Textilien
- Ernährung und Verpflegung im Alter
- Unfallverhütung
Das Schulungskonzept basiert auf den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. zur Förderung von Ange- boten zur Unterstützung im Alltag, von ehrenamtlichen Strukturen und von Modellvor- haben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen sowie zur Förderung der Selbsthilfe nach § 45c Abs. 7 SGB XI i. V. m. § 45d SGB XI und zur Förderung regionaler Netzwerke nach § 45c Abs. 9 SGB XI vom 24.07.2002 in der Fassung vom 01.09.2023.
Das Schulungskonzept finden Sie https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2024/04/schulungskonzept_2023_30_ue.pdf.

Auffrischungskurs in Erster Hilfe für Pflegekräfte
Inhalte und Schwerpunkte
- Notfall-Einschätzung: Schnelles Erkennen von Notfallsituationen zur Festlegung der nächsten Schritte
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen: Intensives Üben der Grundlagen:
- Überprüfung von Bewusstsein und Atmung
- Stabile Seitenlage
- Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
- Umgang mit spezifischen Notfällen: Hilfe bei Herzinfarkt, Schlaganfall, Vergiftungen und Schockzuständen
- Verletzungen: Versorgung von Wunden, Blutungen, Knochenbrüchen und Verbrennungen
- Spezielle Anwendungsfälle: z.B. Hilfe bei Verschlucken usw.
- Praktische Übung: Praktisches Üben der Maßnahmen unter realistischen Bedingungen
- Notruf: Die richtige und effektive Alarmierung des Rettungsdienstes bzw. Notarztes


Weiterbildung für Pflegehelfer: Behandlungspflege
(LG 1 + 2)
Eine Weiterbildung in der Behandlungspflege ist sehr umfassend und vermittelt Kenntnisse aus den Leistungsgruppen 1 und 2 sowie grundlegendes Pflegewissen. Die behandelten Themen umfassen:
Behandlungsstufe LG 1
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Inhalation
- Injektion s.c.
- Richten von Injektionen (auch Insulingabe)
- Auflegen von Kälteträgern
- Richten von ärztlich verordneten Medikamenten
- Medikamentengabe
- Augentropfen
- Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Behandlungsstufe LG 2
- Versorgung bis zu zwei Dekubiti Grad 2
- Verabreichung Klistiere / Klysma
- Flüssigkeitsbilanzierung
- Suprapubische Katheter (SPK)-Versorgung
- Medizinische Einreibung
- Dermatologische Bäder
- Versorgung perkutaner endoskopischer Gastrostomie (PEG)
Allgemeines Pflegewissen
- Kommunikation mit und Beratung von Angehörigen
- Grundwissen über rechtliche Rahmenbedingungen
- Hygiene
- Notfälle
Injektionen s.c. für Pflegehilfskräfte
Unsere Weiterbildung "Injektionen s.c. für Pflegehilfskräfte" bietet den ambulanten Diensten eine konkrete Entlastung in personeller Hinsicht. Sie befähigt Pflegehilfskräfte, Injektionen im häuslichen Umfeld fachgerecht und gemäß den geltenden Vorgaben zu verabreichen. Dadurch werden die Fachkräfte entlastet, Kosten reduziert und eine optimale Versorgung der Patienten gewährleistet.
Inhalte und Schwerpunkte
- Anatomie und Physiologie der Haut
- Grundwissen über Diabetes mellitus
– Verschiedene Arten und Klassifizierung (WHO)
– Diabetes fördernde Faktoren
– Symptomatik
– Behandlungsmöglichkeiten
– Mögliche Folgen - Grundlagen der Medikamentenlehre
– Übersicht der Arzneiformen
– Vorteile der Injektion
– Allg. Richtlinien im Umgang mit Arzneimitteln
– Medikation für Diabetiker
– Einsatz von Antikoagulantien - Anwendungsmöglichkeiten für Insulin und andere subkutan verabreichbare Medikamente
– Verschiedene Applikationsarten und -orte
– Umgang mit Spritzen und PEN
– Tipps für den richtigen Gebrauch - Rechtliche Aspekte
- Arbeiten mit Standards bei Blutzuckerkontrollen und Injektionen

Voraussetzungen
Formale Voraussetzungen
Wer sich in Behandlungspflege fortbilden möchte, muss über erste pflegerische Erfahrungen verfügen. Zur Zielgruppe gehören Pflegehilfskräfte sowie Pflegehelfer, die eine praktische Erfahrung von mindestens zwei Jahren mitbringen.
Persönliche Voraussetzungen
Dass einem der Umgang mit Menschen liegen muss, ist natürlich Voraussetzung. Einfühlungsvermögen, Verständnis und der Spaß an Kommunikation sollten auf jeden Fall zu deinen Charaktereigenschaften gehören. Schließlich arbeitest du sehr eng mit den pflegebedürftigen Personen zusammen.
Weiterbildungsformen
Die meisten Behandlungspflege-Weiterbildungen finden in Vollzeit statt, das heißt der Unterricht findet täglich statt, zum Beispiel in einem Zeitraum von fünf Wochen.
Da sich die Weiterbildung in Behandlungspflege auch an Personen richtet, die bereits in der Pflege arbeiten, findet diese aber auch berufsbegleitend statt. Das bedeutet zwei feste Termine in der Woche in den Abendstunden sowie gelegentlicher Unterricht an den Wochenenden.
Anerkennung
Weiterbildungen zur Behandlungspflege sind bundesweit unterschiedlich geregelt. Das sieht man schon allein daran, dass Dauer und Verlauf nicht immer gleich sind. Die Weiterbildungen orientieren sich jedoch an den Anforderungen des Sozialgesetzbuches auf Bundesebene. Der Zusatz „Leistungsgruppen 1 und 2“ verdeutlicht außerdem, welche Behandlungen Pflegehelfer dann ausführen dürfen. Im Allgemeinen sind Weiterbildungen in Behandlungspflege also überall anerkannt.
